Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Allgemeine Grundlagen

1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (im Folgenden: „dieberatungsakademie“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

3. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von dieberatungsakademie ausdrücklich schriftlich anerkannt.

4. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

5. Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der von dieberatungsakademie empfohlenen oder mit dieser abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn dieberatungsakademie die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen durch den Auftraggeber begleitet.

6. Die Erbringung rechts- oder steuerberatender Tätigkeiten ist als Vertragsinhalt ausgeschlossen.

7. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn dieberatungsakademie eine Beauftragung bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von dieberatungsakademie.

 

II. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

1. Thema, Umfang, Ziel etc. einer Aktion bzw. Beratungsleistung werden im Angebot/Vertrag zwischen Auftraggeber und dieberatungsakademie festgelegt.

2. dieberatungsakademie ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch dieberatungsakademie selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dieberatungsakademie.

 

III. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

1. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz oder dem vereinbarten Ort ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

2. Der Auftraggeber wird dieberatungsakademie auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

3. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dieberatungsakademie auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und dieberatungsakademie von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.

4. Erbringt der Auftraggeber nach Aufforderung von dieberatungsakademie die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, ist dieberatungsakademie nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann dieberatungsakademie dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen. Auf Ziffer X.4 dieser AGB wird verwiesen.

5. Der Auftraggeber stellt auf Nachfrage für dieberatungsakademie eine Vollständigkeitserklärung aus, in der bestätigt wird, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen vollständig und richtig sind und keine Anhaltspunkte vorliegen bzw. bekannt sind, welche geeignet sind, deren Vollständigkeit und Richtigkeit in Frage zu stellen.

6. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit durch dieberatungsakademie von dieser informiert werden.

 

IV. Sicherung der Unabhängigkeit

1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

2. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

 

V. Berichterstattung / Berichtspflicht

1. dieberatungsakademie verpflichtet sich, über ihre Arbeit, die ihrer Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.

2. Ist ein Schlussbericht Teil der Beauftragung, erhält der Auftraggeber diesen in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen nach Abschluss des Auftrages, je nach Art des Beratungsauftrages.

3. dieberatungsakademie ist bei der Erbringung der vereinbarten Leistung weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden. Abweichendes kann für Präsenz-Vorträge vereinbart werden.

 

VI. Schutz des geistigen Eigentums

1. Die Urheberrechte an den durch dieberatungsakademie und ihren Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke bzw. erbrachten Leistungen (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Lichtbilder, Ton-und Datenträger etc.) verbleiben bei dieberatungsakademie.

2. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch dieberatungsakademie zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten oder auf andere Art zu verarbeiten. Falls im Angebot eine Vorlage für ein Handout eingeschlossen ist, kann diese in Anlehnung an die Anzahl der Teilnehmer vom Auftraggeber kopiert und ihm Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrages verwendet werden.

3. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung durch dieberatungsakademie– insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten. Dies gilt auch dann, wenn der Dritte ganz oder teilweise die Vergütung der Tätigkeit von dieberatungsakademie für den Kunden trägt oder diese übernimmt.

4. Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt dieberatungsakademie zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

 

VII. Gewährleistung

1. dieberatungsakademie ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Leistung zu beheben. dieberatungsakademie wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

2. Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach drei Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

 

VIII. Haftung / Schadenersatz

1. dieberatungsakademie haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von dieberatungsakademie beigezogene Dritte zurückgehen. Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens jedoch drei Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

2. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

3. Sofern dieberatungsakademie die Leistung unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt dieberatungsakadmie diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

4. Bei Seminar- und Veranstaltungsbuchung übernimmt der Auftraggeber die Auswahl und Buchung des Veranstaltungsortes und trägt alle damit verbundenen Kosten. Der Auftraggeber trägt ebenfalls die Kosten, die durch eine Absage der Veranstaltung entstehen.

 

IX. Geheimhaltung

1. dieberatungsakademie verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr und ihren Mitarbeitern zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

2. Darüberhinaus verpflichtet sich dieberatungsakademie, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

3. Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.

4. dieberatungsakademie ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, getroffen worden sind.

 

X. Honorar

1. Nach Erbringung der vereinbarten Leistungen erhält dieberatungsakademie ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. dieberatungsakademie ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch dieberatungsakademie fällig. Ist der Auftraggeber Verbraucher, kommt er durch die Mahnung durch dieberatungsakademie, spätestens jedoch 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug. In diesem Fall sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu leisten.

2. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Ist der Kunde kein Verbraucher, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

3. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gemäß vertraglicher Vereinbarung vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

4. Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Dienstleistung aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch dieberatungsakademie, so behält dieberatungsakademie den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die dieberatungsakademie zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

5. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist dieberatungsakademie von der Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

6. Für Absagen kurzfristiger als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % des Honorars, kurzfristiger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 75 % des Honorars und kurzfristiger als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn 100 % des Honorars fällig.

7. Kann dieberatungsakademie aufgrund nicht von ihr zu vertretenden Umständen (insbesondere aufgrund von Krankheit, Unfall des Trainers/Referenten oder höherer Gewalt) die vereinbarte Veranstaltung nicht durchführen, wird die Veranstaltung innerhalb von zwölf Monaten nach dem nicht durchgeführten Termin an einem neu zwischen den Parteien zu vereinbarenden Termin nachgeholt. Ist die Nachholung der Veranstaltung nicht möglich oder kann kein neuer Termin innerhalb von zwölf Monaten zwischen den Parteien vereinbart werden, entfallen sämtliche Rechte und Pflichten aus dem erteilten Auftrag. dieberatungsakademie ist verpflichtet, den Auftraggeber über die Nichtdurchführung der Veranstaltung zu informieren.

 

XI. Dauer des Vertrages

1. Der Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts bzw. mit Erbringung des letzten beauftragten Leistungsbestandteils.

2. Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

·         wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder  

         wenn über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird. 

 

Stand: 07/2018